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Treppenarten

Treppenarten, Treppentypen, Treppenformen, Treppenlaufformen, Treppengrundrisse, Grundrissarten von Treppen, Treppenkonstruktionsarten

Unter Treppenarten versteht man einen Überbegriff mit vielen Unterscheidungsmöglichkeiten. Treppenarten kann man kategorisieren nach:

Manche Bezeichnungen überschneiden sich in der Zuordnung, wie die baurechtlichen und die zweckorientierten Treppenarten. Die einzelnen Gruppen von Treppenarten sind in der Folge lediglich aufgezählt, jedoch unter den jeweiligen Stichworten zumeist näher erläutert:

Treppen- Grundrissarten

Man unterscheidet geradläufige und gewendelte Grundrisse, sowie ein- zwei- und mehrläufige Grundrisse, wobei die DIN 18065 viele Grundrissvarianten im Abschnitt B 1 bebildert auflistet (genaue DIN-Definition/ bzw. häufig verwendete Kurzbegriffe):

CAD Grundrisse zum download

Die erwähnte DIN- Auflistung zeigt zu jeder Grundrissart eine Abbildung; die häufigsten für Ein- und Zweifamilienhäuser verwendeten Treppengrundrisse, Ausführungsbeispiele und einige Planungstipps finden Sie im Treppen-ABC, eine fast vollständige Darstellung von (auch selten angewandten) Grundrissen auf Wikipedia. Die Vielfalt der Entwurfsmöglichkeiten von Treppen und die menschliche Phantasie sind jedoch noch größer, als die genannten Übersichten zeigen.

Treppen- Konstruktionsarten

Damit ist die Unterscheidung nach der Tragekonstruktion gemeint, die oft zusammen mit der Wand entlang der Treppe das Tragwerk bildet, bis zu den Podesten bzw. Decken am Beginn und Ende der Treppe. Viele Konstruktionsmethoden sind unabhängig vom Material, die häufigsten Treppenkonstruktionsarten sind:

Treppen- Materialtypen

Werden nach dem hauptsächlich verwendeten Werkstoff unterschieden. Im modernen Treppenbau werden Materialien meist kombiniert, je nach Eignung und gestalterischen Vorzügen, sodass sich der Begriff dann an der Tragekonstruktion orientiert. Man unterscheidet:

Eine Treppenarten-Übersicht von Treppenmeister

Treppenarten nach baurechtlichen Gesichtspunkten

Legen im Rahmen der Baugesetze und der Maßnormen die Voraussetzung für die unterschiedlichen Grenzmaße (Mindest- bzw. Höchstmaße) von Stufen und Geländern, die nutzbare Laufbreite, oder sonstige technische und rechtliche Voraussetzungen. Dazu werden unterschieden:

In Deutschland:

  • Haupttreppen für Gebäude im Allgemeinen
  • Nebentreppen für Gebäude im Allgemeinen
  • Haupttreppen für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen bzw. innerhalb von Wohnungen
  • Nebentreppen für obige Gebäude
  • Treppen in Versammlungsstätten, Geschäftshäusern, Arbeitsstätten, Krankenhäusern, Gaststätten, Schulbauten, Hochhäusern und Garagen sind baurechtlich gesondert festgelegt, in den Versammlungsstättenverordnungen usw. der einzelnen deutschen Länder, siehe Musterbauordnung § 51

In Österreich:

  • Haupttreppen an Gebäuden im allgemein zugänglichen Bereich sowie im Freien, z. B. Terrassen- und Eingangstreppen
  • Haupttreppen als allgemeine Gebäudetreppen, z. B. in Bürohäusern, Hotels, Schulen, Wohngebäuden usw. mit mehr als 3 Geschoßen ohne Aufzug
  • Haupttreppen als allgemeine Gebäudetreppen in Häusern wie vor mit höchstens 3 Geschoßen ohne Aufzug oder mehr als 3 Geschoßen mit Aufzug
  • Haupttreppen als Wohnungstreppen, z. B. in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern, Maisonetten-Wohnungen
  • Nebentreppen als zusätzlich zu den notwendigen Haupttreppen errichtete Treppen, oder als (einzige) Treppe zu Nebenräumen (das sind Bereiche einer nicht alltäglichen Nutzung, wie Nebenräume im Keller oder Dachgeschoß, Galerie- oder Abstellflächen als zweite Ebene in Wohnräumen)
  • für Treppen in Versammlungsstätten, Hochhäusern usw. gibt es in Österreich nur noch einerseits zusammenfassend eigene Bestimmungen in der OIB- Richtlinie 4 Nutzungssicherheit, andererseits – soweit die einzelnen österreichischen Länder diese Richtlinie (noch) nicht übernommen haben, unterschiedliche Bestimmungen in den jeweiligen Bautechnikverordnungen der Länder

In Europa:

Treppenarten nach Position, Lage oder Gebäudeart

Deren Begriffe überschneiden sich teilweise mit den baurechtlich festgelegten Definitionen:

Treppenarten nach Funktion oder Zweck

Deren Begriffe überdecken sich ebenfalls teilweise mit baurechtlich verwendeten Definitionen:

Benutzerorientierte Treppenarten

Deren Bezeichnungen sind an der besonderen Eignung für bestimmte Personengruppen ausgerichtet, wie:

Regionale und historisch entstandene Treppenarten

Waren in bestimmten Gebieten entweder als Begriff für eine Treppe üblich, oder wurden aufgrund ihrer häufigen Verwendung irgendwann als für eine Stadt typisch benannt; gelegentlich pflanzen sich derartige Bezeichnungen in Literaturzitaten fort, ohne im Sprachgebrauch noch eine Anwendung zu finden: