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Industrietreppen

Industrietreppen, Maschinentreppen

Industrietreppen sind Treppen an und in maschinellen Anlagen, für welche die Vorschriften über Treppen für Wohngebäude nicht Anwendung finden. Industrietreppen werden als Teil der Verkehrswege bzw. ortsfeste Zugänge in industriellen Produktionsanlagen verwendet, wie in der chemischen Industrie, der Nahrungsmittelindustrie, in Mühlen, Hütten- und Walzwerken, im Bergbau, in Kraftwerken und bei Gasometern. Als Material wird vorzugsweise Stahl verwendet, wobei die Stufen meist aus Gitterrosten, Riffel- oder Lochblechen gefertigt werden.

Als Industrietreppen werden manchmal auch fälschlicherweise industriell hergestellte Treppen gemeint, dafür ist aber der Begriff Bausatztreppen vorzuziehen. Für die baulichen Vorschriften von Industrietreppen und deren Geländer in Deutschland siehe Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), hier gilt das Arbeitsschutzrecht, und die Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Zusammenfassung der Deutschen Vorschriften bietet die Berufsgenossenschaftliche Information Merkblatt für Treppen BGI 561, siehe auch Berufsgenossenschaft (BG). Die österreichischen Voraussetzungen sind in der Arbeitsstättenverordnung und im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (BGBl 368 und 450) beschrieben.