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Ausgleichstreppe Austritt

Außentreppe

Außentreppe, Freitreppe, Geländetreppe, Eingangstreppe; Eine Außentreppe liegt außerhalb von Gebäuden oder im Gelände. Mit Außentreppen meint die DIN 18065 „…Treppen an Gebäuden….sofern nicht Sondervorschriften bestehen….“, die ÖNORM B 5371 beschreibt mit Außentreppen etwas umfassender alle „…Treppen…(auch) im allgemein zugänglichen Bereich bei Außenanlagen (z.B. Müllsammelplatz, Fahrradabstellraum, Garagen, Kinderspielplatz…). Die DIN und die ÖNORM legen in ihrem Anwendungsbereich jeweils von vornherein fest, auf welche Art von Treppen sich die festgelegten Maße und Vorgaben beziehen; es gelten in der jeweiligen Norm für Außentreppen alle Regelungen ebenso wie für Innentreppen und für Geländer. Zu beachten ist dabei, dass bei Außentreppen für das Gefälle von Stufen eine größere Toleranz als bei Innentreppen nicht nur gestattet, sondern (insbesondere bei rauen Stufenflächen) für das Abfließen von Regenwasser sogar empfohlen wird, um eine Eisbildung zu vermeiden; ferner sind bei Eingangstreppen die Regelungen für die Austrittspodeste vor den Haustüren zu beachten. Weiteres siehe Treppen Eingangstreppe