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Bodentreppen

Bodentreppen, Dachbodentreppe, Klapptreppe, Einschubtreppe, Falttreppe

Bodentreppen sind ausziehbare oder ausklappbare Leitern zu Dachböden und Speichern. Eine Bodentreppe ist nach EN 14975 „…eine Treppe, die dafür ausgelegt ist, an ihrem oberen Ende dauerhaft befestigt zu werden, mit ausschiebbaren oder ausklappbaren Teilen, die das Absenken und Ausfahren der Treppe zu oder von einer unteren Ebene für den Zugang zu einem Boden oder einer ähnlichen Stelle auf einer höheren Ebene zu ermöglichen…“  Die EN 14975 Bodentreppen, Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung definiert also technisch, was die Bodentreppe ist, jedoch sagt sie nichts zur baurechtlichen Anforderung, das heißt was sie nicht sein darf: niemals ein Zugang zu einem Wohnraum oder Arbeitsraum, sondern nur ein (gelegentlich benutzter) Zugang zu einem nicht bewohnten Dachraum bzw. Speicher. Die Maßnormen für Wohnungs- und Wohnhaustreppen erwähnen Bodentreppen auch nur insofern, als im Anwendungsbereich der Treppennormen festgelegt ist, dass sie nicht für Bodentreppen, Leitern usw. gelten, sondern für die zur Erschließung notwendigen Treppen zu Wohnungen. Allerdings finden sich in den Bauordnungen dafür Festlegungen, z.B. definiert die deutsche Musterbauordnung in § 34(2) „Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. In Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sind einschiebbare Treppen und Leitern als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsraum zulässig“. Die österreichische OIB-Richtlinie Nutzungssicherheit definiert in Punkt 2.1 vertikale Erschließung: „Zur vertikalen Erschließung sind Treppen herzustellen. Anstelle von Treppen sind Rampen mit einer Neigung von höchstens 10 % zulässig. Für den Zugang zu nicht ausgebauten Dachböden sind auch einschiebbare Treppen oder Leitern zulässig.“ Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Bodentreppen für ausgebaute Dachböden nicht erlaubt sind.

Üblicherweise sind Bodentreppen in Luken der Dachbodendecke eingelassen, die von unten durch ausklappbare Deckel verschlossen werden, manchmal auch in seitlichen Dachwänden. Die Lukendeckel sind insbesondere bei Kaltdächern (nicht isolierten Dächern) wärmegedämmt (Energiesparverordnung), gegen Zugluft abgedichtet (Blower-Door-Test), und häufig auch brandhemmend oder feuerbeständig ausgestattet; die technischen Werte dieser Ausstattungen sollten geprüft werden. Im Regelfall haben Bodentreppen einen festen und griffsicheren Handlauf, ein umlaufendes Lukengeländer in der Dachöffnung ist zu empfehlen. Man unterscheidet ein- oder  mehrteilige Einschubtreppen, zusammenklappbare Falttreppen und Scherentreppen; meist werden sie manuell mittels einer Zugstange ausgezogen, oder durch einen elektrischen Antrieb ausgefahren. Bodentreppen werden als Einbausätze mit dem Lukendeckel angeliefert, und in vielen Standardgrößen von z. B. 60 x 120 cm oder auch nach Maß angefertigt. Die Varianten für die üblichen Geschoßhöhen haben üblicherweise Maße von 60 bis 70 cm Breite und 100, 110 bis 140 cm Länge. Anstatt Bodentreppen werden heute auch die etwas besser begehbaren Leitertreppen, Steil- oder Sambatreppen verwendet, für die jedoch genauso gilt, dass sie nicht als Zugang zu Wohnräumen erlaubt sind, sondern nur als Ersatz für Bodentreppen.