Treppenhersteller Partner finden
Pflichtfelder
Europäische technische Bewertung

Europäische technische Zulassung

Europäische technische Zulassung ETZ, European Technical Approval ETA, Zulassung, europäische Zulassung, europäische technische Bewertung, European Assessement Document EAD

Die europäische technische Zulassung ist der notwendige Nachweis der Brauchbarkeit eines modernen Bauproduktes (z. B. alle modernen Treppen) im Sinne der europäischen Bauproduktenrichtlinie bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen mit den ergänzenden Bauproduktgesetzen. Die Zulassung ist für moderne Treppen deshalb erforderlich, weil sie viele Konstruktionsdetails und Belastungsannahmen aufweisen, die sich außerhalb des Regelbereichs anerkannter technischer Normen (z.B. im Holzbau) befinden. Diese Europäische technische Zulassung als die „…erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte (hat jeder Unternehmer) zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten…“ (z.B. BayBO Art.52). Die ETA beruht auf Prüfungen, Untersuchungen und einer technischen Beurteilung durch Stellen, die von den Mitgliedstaaten der EU hierfür bestimmt worden sind, wie das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), oder das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB). Die Zulassung umfasst alle Produktmerkmale, die für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen in den Mitgliedstaaten bedeutsam sein können, und ermöglicht dem Hersteller die CE-Kennzeichnung des Bauprodukts und damit den Zugang sowohl zum nationalen als auch zum europäischen Markt. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass er das Produkt so herstellt wie in der Zulassung beschrieben. Eine ETA wird nur für Bauprodukte erteilt, für die (noch) keine harmonisierten Normen vorliegen, die wesentlich davon abweichen, oder für welche eine Zulasssungsleitlinie vorliegt. Grundlagen für die Beurteilung der Brauchbarkeit ist im Treppenbau die Zulassungsleitlinie 008 (European Technical Approval Guidelines ETAG 008), die von der EOTA im Jänner 2002 herausgegeben wurde. Alle bisher erteilten ETA’s findet man – soweit sie gültig sind – auf www.eota.eu.


Jedoch Achtung: Nachdem die jeweils erforderlichen Leistungsniveaus national sowie je nach Verwendungszweck unterschiedlich sein können, ist zwar eine ETA die Gewähr, dass innerhalb der EU einheitlich geprüft wurde, aber nur für das nachgewiesene Leistungsniveau, welches meist der nationalen Norm des Zulassungsinhabers entspricht. Das kann bedeutend, dass eine ETA nicht in allen Ländern der EU gilt, sondern nur in jenen, wo die nachgewiesene Nutzlast nicht höher ist als in der ETA bestätigt, siehe auch EN 1991-1-1:2003 Tragwerke – Nutzlasten.

Eine ETA ist erforderlich für Tragbolzentreppen, geländertragende Treppen, Spindeltreppen, Faltwerktreppen sowie für alle weiteren modernen Treppen, die im Rahmen geltender Normen statisch nicht vollständig nachweisbar sind. Alternativ gibt es für innovative Einzeltreppen in vielen Ländern das Verfahren der Zustimmung im Einzelfall, für einen vom Statiker erstellten Gebrauchstauglichkeitsnachweis. Keine ETA ist z.B. für Stahlbetontreppen und Stahltreppen erforderlich, und für sonstige aufgrund gültiger Normen vollständig nachweisbare Treppen. Ebenfalls davon befreit sind herkömmliche Holztreppen, (gestemmte und aufgesattelte Holztreppen), wenn ihre Materialdimensionen und Konstruktionsdetails dem Regelwerks handwerkliche Holztreppen entsprechen.

Zulassungen für moderne Treppen sind in allen europäischen Staaten erforderlich; auch die Schweiz hat sich mit dem nationalen Bauproduktengesetz dieser Gebrauchstauglichkeitsbestätigung angeschlossen, die jedoch für den inländischen Markt alleine nicht erforderlich ist, siehe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), in Österreich das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB), die maßgeblichen Gesetzesbestimmungen finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen, in Deutschland auch im bundesweit gültigen Bauproduktegesetz.

Ab Juli 2013 soll das System der europäischen technischen Zulassungen durch das der ähnlich strukturierten Europäischen technischen Bewertungen (European Assessment Document EAD) ersetzt werden; die bis dahin ausgestellten Zulassungen behalten für den ausgestellten Zeitraum ihre volle Gültigkeit und können auf Antrag später durch das neue Dokument ersetzt werden. Das Ziel des etwas veränderten Zulassungs- und Überwachungsverfahrens sollen erleichterte Bedingungen für die CE-Richtlinien bzw. die Konformitätserklärungen (später: Declaration of Performance) sein.