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MBO Merkblatt für Treppen

Meißel, Stufengefälle

Meißel, Stufengefälle

Der Meißel ist der österreichische Begriff für das Stufengefälle und bezeichnet die „Neigung der Trittfläche gegen die Horizontale in Richtung der Stufenvorderkante.“ (ÖNORM B 5371) Mit dem Meißel als Stufengefälle legt die Norm gleichzeitig fest, dass eine Abweichung entgegen der Stufenvorderkante in Österreich nicht erlaubt ist, einerseits zur Verhinderung von Eisbildung und wegen des notwendigen Wasserablaufes bei Freitreppen, andererseits weil Stufen mit dieser Abweichung schwierig zu begehen sind. In Punkt 5 der Norm ist der zulässige Meißel von Gebäudetreppen mit höchstens 1,5 % Gefälle festgelegt, bei besonderen Anforderungen wie Trittflächen im Freien sind bis zu 3 % Meißel erlaubt. Siehe auch Stufengefälle, Stufen.