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Baurecht

Baurecht, Baugesetze, Bauverordnungen

Das Baurecht ist ein Überbegriff für alle öffentlich-rechtlichen Baugesetze. Das Baurecht bedeutet in objektivem Sinne alle Vorschriften, die das Bauen betreffen, also alle öffentlich-rechtlichen Gesetze wie die Landesbauordnungen, und privatrechtlichen Gesetze wie Werkverträge, Nachbarrecht usw. sowie alle Normen und Bestimmungen; in subjektivem Sinne bedeutet Baurecht das Recht zu bauen. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht (Raumplanungs- und Baugesetz) sowie in das Bauordnungsrecht aufgrund der Landesbauordnungen. Zu den einzelnen nationalen Bauordnungen siehe Treppen-Normen und Landesbauordnungen