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Stand der Wissenschaft Statik

Standsicherheits-nachweis

Standsicherheitsnachweis, statischer Nachweis, Standfestigkeitsnachweis, statische Berechnung, Sicherheitsplan, vereinfacht auch Statik

Der Standsicherheitsnachweis ist der rechnerische Nachweis der Stabilität von Tragwerken, wie z. B. Treppen. Standsicherheitsnachweise sind für alle Treppen erforderlich (da sie zu den tragenden Bauteilen zählen), auch in Bauten, welche aufgrund eines qualifizierten Bebauungsplanes genehmigungsfrei in Kleinsiedlungsgebieten etc. errichtet werden. Der Standsicherheitsnachweis berechnet den sogenannten Grenzzustand der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit, unter der Annahme von Sicherheitsfaktoren wie z. B. von dynamischen Lasten, und unter der Annahme genormter Materialfestigkeiten.

Für Treppen ist der Standsicherheitsnachweis unter Berücksichtigung des Eigengewichtes der Konstruktion für die in den Normen je nach Gebäudetyp festgelegten Nutzlasten (Verkehrslasten) zu erbringen, das sind Vertikallasten auf die Stufen und Podeste, als auch die Horizontallasten auf das Geländer. Die Nutzlasten für Treppen in Wohnhäusern betragen in Deutschland und Österreich für die Flächenlast 3,0 kN pro m² Treppenfläche, für die Einzellast 2,0 kN pro Stufe (auch an ungünstigster Stelle wie am Rand einer Mittelholmstufe) und für Horizontalkräfte 0,5 kN pro m Geländer, gemessen an der Oberkante. Die Nutzlasten für andere Verwendungszwecke bzw. Bauarten siehe für Deutschland in DIN 1055 bzw. für Österreich in ÖNORM B 1991, für die Schweiz gilt die SIA 261. Weiteres siehe Nutzlasten.

Rechnerische Nachweise müssen erbracht werden für Stahlbetontreppen und Stahltreppen, und für alle weiteren im Rahmen gültiger Normen nachweisbaren Treppen. Davon befreit sind herkömmliche Holztreppen, (gestemmte und aufgesattelte Holztreppen), allerdings nur, wenn ihre Materialdimensionen und Konstruktionsdetails dem Regelwerk handwerkliche Holztreppen entsprechen, welches als Gebrauchtauglichkeits- Nachweis anerkannt ist. Für moderne Treppen darf jedoch kein üblicher rechnerischer Nachweis geführt werden, z. b. für Tragbolzentreppen, geländertragende Treppen, Spindeltreppen, Faltwerktreppen sowie für alle weiteren modernen Treppen, da sie im Rahmen geltender Normen statisch nicht vollständig nachweisbar sind. Dafür ist eine europäische technische Zulassung erforderlich. Alternativ gibt es in manchen Ländern für Einzeltreppen das Verfahren der Zustimmung im Einzelfall, für einen vom Statiker erstellten Gebrauchstauglichkeitsnachweis.