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Spindel Spitzbodentreppen

Spindeltreppen

Spindeltreppe, fälschlich auch Wendeltreppe

Spindeltreppen sind wegen ihrer Form und Nutzbarkeit eine schon in der Frühzeit der Baukunst verwendete Bauweise. Die Spindeltreppe ist eine Bauweise, bei der Wendelstufen radial an einer zentralen Säule, der Treppenspindel, befestigt werden, und meist einen runden Grundriss bilden, gelegentlich auch einen quadratischen oder vieleckigen Grundriss. Im Gegensatz zur Wendeltreppe, deren Merkmal das offene Treppenauge ist, hat die Spindeltreppe eine durchgehende Säule, die mindestens bis zur Austrittebene reicht, meist aber bis zur Oberkante des Geländers am Austrittpodest.

Die häufigste Konstruktionsart von Spindeltreppen ist entweder eine Säule aus Stahl oder Holz, an der die Stufen befestigt sind, oder ein Spannrohr, über welches die Stufen zusammen mit Distanztrommeln geschoben und anschließend verspannt werden. Spindeltreppen werden sowohl in Wohnungen als auch in öffentlichen Bauten gerne zur Raumgestaltung eingesetzt, als zusätzliche Treppen sowie als Außentreppen, wobei die baurechtlich unterschiedlichen Vorschriften für den Mindestauftritt an der Spindel bzw. in der Nähe der Spindel zu beachten sind, und die daraus resultierenden unterschiedlichen Anforderungen an den Durchmesser sowohl der Spindel als auch der gesamten Treppe:

Für Spindeltreppen als Wohnungstreppen und für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es erleichterte Anforderungen:

Die DIN 18065 verlangt gemäß Punkt 6.2.4 keinen Mindestauftritt an der Spindel, es ist die nutzbare Mindestlaufbreite von 80 cm zwischen Spindel und Handlauf zu berücksichtigen, und der Auftritt von 23 cm auf der Lauflinie, welche bei Spindeltreppen (siehe Bild A 29 DIN 18065) außerhalb der Mitte liegen darf. Zusammen mit der Geländerstärke und dem Spindeldurchmesser können daher, je nach Fächerung (Teilung) der Stufen, schon Spindeltreppen ab etwa 1,80 m Durchmesser bei Stahlkonstruktionen möglich werden, und ab etwa 1,90 m bei Holzkonstruktionen.

Die ÖNORM B 5371 verlangt nach Bild 3 und nach Ziffer 6.2, dass sich ein Kreis von 5 cm Durchmesser an der Spindel anlegen lässt, bzw. in 20 cm Entfernung von der Spindel ein Auftritt von 12 cm vorhanden ist. Um diese Vorgaben zu erreichen, ist – je nach Stufenteilung – ein Spindeldurchmesser ab etwa 17,5 cm notwendig, und für die gesamte Spindeltreppe mit einer nutzbaren Laufbreite von 90 cm und dem Geländer ein Spindeltreppendurchmesser von rund 210 cm. Die Aussparung für ein Deckenloch sollte wegen des notwendigen Abstandes des Handlaufes zum Deckenrand einen um mindestens 10 cm größeren Durchmesser haben als die Spindeltreppe. Durch die vom Baugesetz aus Sicherheitsgründen vorgegebenen Maße wird auch klar, dass sich kleinere Spindeltreppen, wie sie speziell vom Versandhandel vielfach angeboten werden, lediglich als zusätzliche Treppen eignen, oder als Ersatz für Dachbodentreppen, jedoch nicht als einziger Zugang zu einem Wohnraum. Wobei zusätzlich darauf geachtet werden sollte, dass derartige Bausatztreppen aus Ländern stammen können, deren Sicherheitsanforderungen (z. B. Statik) nicht unseren Bestimmungen entsprechen.

Für Spindeltreppen als (einzige) allgemeine Gebäudetreppen sind im wesentlichen folgende Vorgaben zu beachten: Ein relativ großer Raumbedarf bzw. Treppendurchmesser entsteht durch die in den Normen bzw. in den Bauordnungen festgelegten Mindestauftritte der Wendelstufen von 10 cm an der Spindel bzw. an der Begrenzung der Gehlinie (DIN 18065; die ÖNORM B 5371 hat dazu ähnliche Bestimmungen). Demzufolge müssen Treppenspindeln entweder 60 bis 80 cm dick sein, um an der Stufe diesen Mindestauftritt zu erreichen, oder es muss zusätzlich entlang der Spindel ein Handlauf geführt werden, der diesen Durchmesser bildet. Dadurch wird aufgrund der notwendigen nutzbaren Treppenlaufbreite von mindestens 100 cm in Deutschland bzw. 120 cm in Österreich und der Dicke des Geländers, für eine Spindeltreppe als Haupttreppe ein Außendurchmesser von etwa 270 bis 310 cm erforderlich. Sonstiges zu Spindeltreppen siehe auch das Treppen-ABC.