Treppenhersteller Partner finden
Pflichtfelder
SIA 160 Einwirkung auf Tragwerke SIA 358 Geländer und Brüstungen

SIA 164 Holzbau

SIA 164 Holzbau

Die komplexe Norm SIA 164 Holzbau widmet den Treppen in Abschnitt 5.22.6 eine kurze Regelung, unter anderem: „…für sichtbar bleibende Tritte und Handläufe sind möglichst astfreie Hölzer zu verwenden. Bei Handläufen ist in der Formgebung und bei der Materialauslese darauf zu achten, dass die gleitende Hand keiner Verletzung ausgesetzt wird…Treppen sind gegen Setzen und Verschieben zu sichern...“. Offensichtlich also eine Festlegung für den Bau herkömmlicher Holztreppen.

In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis in diesem Abschnitt auf die allgemeinen Holzbau-Konstruktionsgrundlagen in Abschnitt 2.12 interessant, wo es heißt: „…Für tragende Bauteile ist durch statische Berechnung nachzuweisen, dass sie den voraussehbaren Einwirkungen widerstehen. Falls aufgrund praktischer Erfahrung auf eine statische Berechnung verzichtet wird, sollen Projektverfasser und Unternehmer vereinbaren, wer für die statischen und konstruktiven Belange verantwortlich ist…“. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass für Treppen, über die keine ausreichende praktische Erfahrung vorliegt, (wie alle modernen Treppensysteme) eine statische Berechnung erforderlich ist. Diese Schlussfolgerung wird bestätigt durch das neue schweizerische Bundesgesetz über Bauprodukte (siehe Landesbauordnungen in der Schweiz).