Pflichtfelder
geradläufige Treppe Geschlossene Treppe

Gerüsttreppe

Gerüsttreppe

Die Gerüsttreppe ist eine Konstruktion aus – meist serienmäßig hergestellten – Gerüstbauteilen, die als Zugangstreppe zu Arbeits- und Schutzgerüsten zusammengestellt werden. Gerüsttreppen müssen nach den Regeln der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie BGR 113 hergestellt werden, und ihre Standsicherheit ist nach EN 12810 „Arbeits- und Schutzgerüste…“ bzw. EN 12811 „Temporäre Konstruktionen…“ nachzuweisen. Nach BGR 113 müssen Gerüsttreppen mindesten 50 cm breit sein, die Stufen mindestens 12,5 cm Auftritt haben, und (ab 1 m Absturzhöhe) einen 1 m hohen Seitenschutz (Geländer). Zu Arbeitsgerüsten in Österreich, welche auch Gerüsttreppen einschließt, gibt es die Bauarbeiter-Schutzverordnung.