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Zwischenhandlauf

Zwischenhandlauf, Trennhandlauf, Kinderhandlauf

Der Zwischenhandlauf ist ein Begriff für unterschiedliche zusätzliche Treppenhandläufe. Als Zwischenhandlauf werden meist Trennhandläufe an besonders breiten Treppen bezeichnet, um allen Benutzern in erreichbarer Nähe eine Haltemöglichkeit und Gehhilfe anzubieten. Die ÖNORM B 5371 sowie die OIB Richtlinie 4 Nutzungssicherheit verlangen daher bei über 240 cm nutzbarer Laufbreite Zwischenhandläufe, oder zusätzliche Haupttreppen. Die DIN 18065 sagt bezüglich notwendiger Zwischenhandläufe nichts aus, jedoch beispielsweise in der Verkaufsstättenverordnung ist eine Maximalbreite von 2,50 m festgelegt.

Als Zwischenhandläufe werden ferner zusätzliche tiefer angebrachte Handläufe für Kleinkinder bezeichnet, die z. B. für Kindergärten empfehlenswert sind, in einer Höhe von etwa 60 bis 65 cm über den Stufenvorderkanten geführt werden sollten, und deren Durchmesser bzw. Dicke mit höchstens 4 cm auf Kinderhände abgestimmt werden sollten.