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Krankentransport auf Treppen

Krankentransport auf Treppen

Krankentransporte mittels üblicher Krankentragen (nach Norm) sind dann möglich, wenn die Treppe breit genug ist, und bei gewendelten Grundrissen die Trage an der Wendelung geschwenkt oder über das Geländer gehoben werden kann. Krankentransporte mittels Tragen (übliche Tragbahre hat mit Griffen etwa 200 x 60 cm) scheiden bei gewendelten Treppen mit durchgehenden Harfen oder Wandscheiben an der Lichtseite daher von vornherein aus, wenn die Treppe nicht besonders breit, d. h. 120 cm, ausgeführt ist.

Für Deutschland stellt die DIN 18065 für Treppen innerhalb von Wohnungen bzw. in Ein- und Zweifamilienhäusern diesbezüglich keine Forderungen, für allgemeine Gebäudetreppen ist in Punkt 6.3.3 Krankentransport festgelegt, dass „bei notwendigen Treppen sicherzustellen ist, dass die (Treppen)Maße im fertigen Zustand den Transport von Personen auf einer Trage nach DIN EN 1865 durch die Rettungsdienste erlauben.“

In Österreich ist nach ÖNORM B 5371 Punkt 6.1 generell bei Haupttreppen (einzigen Treppen) auf die Transportmöglichkeit durch Krankentragen Bedacht zu nehmen, ausgenommen wenn diese Transporte auf andere Weise ermöglicht werden, z. B. durch ausreichend große Aufzüge.