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Feuerwiderstand von Treppen Fischstufe

Fingerfreiheit

Fingerfreiheit, Wandabstand, Handlaufabstand

Fingerfreiheit ist der Abstand zwischen Handlauf und Wand, Handlauf und Deckenkante oder Handlauf und davon seitlich positioniertem Geländer. Für die Fingerfreiheit sagt die DIN 18065, der „…Seitenabstand des Handlaufes von benachbarten Bauteilen muss mindestens 50 mm betragen…“, in der ÖNORM B 5371 sind dafür mindestens 4 cm gefordert.