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Austrittspfosten Austrittsstufe

Austrittspodest

Austrittspodest; ein Austrittspodest ist im Gegensatz zum Zwischenpodest die Ebene am oberen Ende einer Treppe. Austrittpodeste sind häufig bereits ein Teil der oberen Geschossdecke, bei bestimmten Treppenarten wie z. B. Spindeltreppen sind Austrittspodeste hingegen meist von vornherein Bestandteil der Treppenkonstruktion. Ebenso kann ein Austrittspodest als Teil der Treppe dann notwendig werden, um bei zu großen Treppenlöchern einen Übergang zur Geschoßdecke herzustellen. Wichtig sind bei Austrittspodesten die baurechtlichen Vorschriften wegen Zugänge, Türöffnungen und Größe des Verkehrsbereiches, denn vor Podesten dürfen Türen niemals unmittelbar zu diesen aufschlagen. Nach DIN 18065 Punkt 6.3.5 darf eine Treppe nicht unmittelbar vor einer Tür enden, die in Richtung der Treppe aufschlägt; dann ist ein Absatz nötig, der mindestens so tief sein muss wie die Türe breit ist; viele Landesbauordnungen verlangen unabhängig davon einen „ausreichenden“ Treppenabsatz, ohne diesen genauer festzulegen. Die ÖNORM B 5371 legt in Punkt 8 genau fest, dass zusätzlich zur aufgeschlagenen Türe ein Abstand von 80 cm einzuhalten ist, bzw. bei seitlichen Türen oder entgegen dem Podest bzw. der Treppe aufschlagenden Türen ein Abstand von 40 cm. Weiteres siehe Podest, Podestmaße