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Altengerechte Treppen

Altengerechte Treppen, altersgerechte Treppen, seniorengerechte Treppen

Altersgerechte Treppen kommen dem zunehmenden Bedürfnis entgegen, den Lebensabend im eigenen Haus zu verbringen. Alters- und Seniorengerechte Treppen sind ein Ergebnis veränderter Ansprüche der Generationen, wobei die Erfahrungen über nutzungssichere Treppen als auch die neueren Erkenntnisse der Unfallforschung bei der Planung der Treppenanlagen berücksichtig werden sollten. Denn bei älteren Menschen verringert sich die Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeit, was nachgewiesen zu überdurchschnittlich vielen Unfällen auf Treppen führt. Das bedeutet, dass nicht nur die Treppe besonders bequem und nutzungssicher zu entwerfen ist, sondern das gesamte Umfeld einbezogen werden muss, also die Wände des Treppenhauses, die Böden, deren Farbgestaltung, und die Beleuchtung bzw. Belichtung der Verkehrsbereiche, auch vor und nach dem Treppenlauf. Im folgenden Kommentar sind wichtige Bedingungen aufgezählt, die eine Treppenanlage für ältere Menschen benutzungssicherer machen. Diese Vorsorge für spätere Bedürfnisse ist bei Neubauten mit einem verhältnismäßig geringen Mehraufwand zu erfüllen; bei vorhandenen Treppen kann nicht mehr alles nachgerüstet werden, oder nur mehr mit erheblichem Aufwand. Daher möge rechtzeitig überlegt werden, welchen Lebensplan man mit seinem Neubau verwirklichen will und ob man jetzt schon eine Treppenanlage vorsehen möchte, mit der man auch noch später Freude hat. Siehe auch Treppenunfälle, Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit, Treppenarten.

Altengerechte Treppen – ein Plädoyer für rechtzeitige Vorsorge

Nur ein Prozent der rund vierzig Millionen Wohnungen in Deutschland sollen angeblich für die Bedürfnisse von Älteren eingerichtet sein, eine Situation, welche der Tatsache des zunehmend in den eigenen vier Wänden verbrachten Lebensabends vieler Menschen nicht gerecht wird. Gerade bei Treppen ist es möglich, mit einem vergleichsweise geringen Mehraufwand bereits beim Neubau eines Hauses spätere Lebensphasen zu berücksichtigen. Zusätzlich profitiert man schon als „normaler“ Benutzer von Maßnahmen für Ältere, durch die bequemere Begehbarkeit der Treppe. Als wichtig bei der Neuplanung einer altengerechten Treppe bzw. des gesamten Treppenhauses betrachten wir folgende Punkte:

  1. Ein sowohl sicheres als auch bequemes Steigungsverhältnis der Treppe: Allein die in den Normen vorgesehene Schrittmaßregel (2 Steigungen + ein Auftritt = 63 cm) ist für eine altengerechte Treppe nicht ausreichend, daher raten wir zusätzlich zur Heranziehung der Bequemlichkeitsregel (Auftritt – Steigung = 12 cm) und der Sicherheitsregel (Auftritt + Steigung = 46 cm). Alle drei Bedingungen werden gleichzeitig mit einer Steigung von 17 cm und einem Auftritt von 29 cm erfüllt. Üblicherweise werden in Ein- und Zweifamilienhäusern, mit Rücksicht auf übliche Benutzerbedürfnisse und wegen der Platzersparnis, die Steigungsverhältnisse von Treppen meist zwischen 19/25 bis 18/27 cm geplant. Der Mehrbedarf für 17/29 cm beträgt für die notwendige zusätzliche Stufe und die tieferen Auftritte in der Summe meist nur einen halben Quadratmeter Verkehrsfläche pro Geschoß. Dieses Steigungsverhältnis kompensiert die im Alter etwas verminderte Muskelkraft und Koordination und trägt dazu bei, auf der Treppe noch immer relativ sicher auf- und vor allem abzusteigen.
  2. Trittsicherheit aller Stufen, auch von eventuellen Zwischenpodesten und der Bodenflächen am Beginn und Ende der Treppe. Die Gleitsicherheit aller Gehbereiche muss gut sein und erhalten bleiben. Stufenkanten dürfen weder zu rund noch zu eckig sein, eine Kantenrundung von 4 bis 6 mm ist vorzuziehen bzw. eine entsprechende Fase. Eventuelle Gleitschutzprofile dürfen nicht zu weit vorstehen (max. 1 mm), sondern sollen fast stufenbündig eingelassen sein.
  3. Gleichmäßige Treppensteigungen: Über die ganze Treppe, aber auch insbesondere im An- und Austritt müssen die Steigungen gleich hoch sein wie bei allen anderen Stufen. Darauf ist auch dann Rücksicht zu nehmen, wenn durch Veränderung der Bodenbeläge oder den Einbau von Fußbodenheizungen sich die Geschoßhöhen ändern; die zB nach DIN 18065 bei Wohnungstreppen erlaubte Toleranz von 1,5 cm für die ersten Steigung sollte nicht ausgenützt werden. Wenn erforderlich, müssen die Treppensteigungen neu eingerichtet werden.
  4. Farb- oder Helligkeitsunterschiede zwischen Treppenlauf und Bodenflächen: Gegenüber den Podesten müssen sich die Stufen farblich oder in der Helligkeit klar unterscheiden. (Für eine Hoteltreppe wurde zB in einem Gerichtsurteil 50 % Kontrastunterschied gefordert). Stufenkanten können auch durch Kantenprofile oder Anleimer aus andersfarbigem Hartholz sehr gut sichtbar werden. Die Unfallforschung hat übrigens festgestellt, dass die meisten Unfälle auf Treppen nicht in deren Verlauf passieren, sondern entweder am Beginn eines Treppenabganges, noch viel mehr aber an dessen (unterem) Ende. Man vermutet, dass dies mit nachlassender Sehfähigkeit oder Aufmerksamkeit oder gering ausgeprägten Kontrasten der Verkehrsflächen zu tun hat, siehe auch nächster Punkt.
  5. Gute Beleuchtung der gesamten Treppenanlage: Nicht nur nachts, sondern auch bei Tag und in der Dämmerung sollten alle Bereiche einer Treppe gut ausgeleuchtet sein, vor allem jede Stufenkante muss gut erkennbar sein, auch beim Beginn und am Ende des Treppenlaufes. Zuwenig bekannt ist leider die Tatsache, dass z. B. ein Siebzigjähriger etwa zehnmal soviel Licht benötigt, um das Gleiche zu sehen wie ein Siebenjähriger! (Ab etwa Vierzig nimmt der Lichtbedarf sehr stark zu).* Eine Fenster- und Beleuchtungsplanung für die gesamte Treppenanlage wäre daher wichtig, und die Festlegung bequem erreichbarer Schalter am Beginn und Ende jedes Treppenlaufes, und/oder Bewegungsmelder, deren Einschaltphasen ausreichend lang sind.
  6. Griffsichere und stabile Handläufe am Geländer: Vor allem das Abwärtsgehen sollte durch einen gut zu umgreifenden, also profilierten oder runden Handlauf erleichtert werden, der womöglich von Anfang bis Ende der Treppe durchgehend zu führen ist. Will man mit Rücksicht auf Ältere einen zweiten Handlauf auf der Treppe anbringen, dann sollte man die besonders griffgünstige Handlaufhöhe von 80 cm +/- 5 cm wählen, welche ideal für das Abstützen während des Gehens ist. Für Sehbehinderte sollten Handläufe nach Beginn und Ende einer Treppe horizontal um 30 cm weitergeführt werden.
  7. Benutzungssichere Grundrissformen planen: Wer neu baut, kann die neuesten Erkenntnisse der Unfallforschung nützen. Inzwischen weiß man, dass auf Treppenformen, welche durch ein Podest unterbrochen sind (eine Ausnahme ist da nur die gegenläufige Podesttreppe), häufiger Unfälle passieren, als bei anderen Grundrissen. Übrigens schneiden dieser Untersuchung ** die gewendelten Treppen überraschenderweise gut ab, d. h. die Planung verhältnismäßig platzsparenden Grundrissformen ist auch für altengerechte Treppen möglich.
  8. Gewendelte Treppen mit einer harmonischen Stufenverziehung. Es gibt bei gewendelten Treppen entweder besonders platzsparende Grundrissformen mit einem sehr engen Auge, oder besonders günstig zu verziehende, die geringfügig mehr Platz beanspruchen. Eine harmonische Stufenverziehung kann entstehen, wenn der Antrittsarm einer Wendelung etwa so tief ist wie die im folgenden Treppenarm anschließende Wendelung bis zur Treppenmitte, bzw. bis zum Beginn von geraden Stufen bei viertelgewendelten Treppen. Siehe http://www.treppen-abc.com/de/halbgewendelte_Treppen. Übrigens sollte beachtet werden, dass die neuesten Ausgaben der Treppen-Normen (DIN 18065 vom Juni 2011, ÖNORM B 5371 vom Sept. 2010) neue und besonders sicherheitsorientierte Regeln für die Verziehung von Treppen festgelegt haben.9.Keine Verkehrshindernisse auf der Treppe. Obwohl zierende Gegenstände eine Treppe durchaus verschönern können, darf man nicht vergessen, dass in der Realität des Wohnens ohnehin genug auf den Stufen liegt, was eben nur mal kurz für den späteren Weitertransport abgelegt wird. Das sollte nicht durch ständige Hindernisse wie z. B. Blumentöpfe in den Ecken zusätzlich verschlimmert werden.

* Aus einem Vortrag von J. M. van Bommel/Eindhoven und M. Fassian, Springe, beide Philips Licht, anlässlich der lichttechnischen Fachtagung Mai 2003 in Graz. (Tabelle über den Zusammenhang zwischen Alter und der benötigten Lichtmenge zum Lesen eines gut gedruckten Buches, Quelle G. J. Fortuin „Visual power und visibility“ Philips Research Report 6, 1951)**Aus einem Vortrag über Unfälle auf Treppen von Thomas Götte, Berufsgenossenschaft Bonn, anlässlich des Treppenmeister-Fachkongresses „Sicherheit von Treppenkonstruktionen“ März 2006 in Fürth.