Pflichtfelder
Raumbedarf

RAL-GZ 404 Gütezeichen Treppen- und Geländerbau

RAL-GZ 404 Gütezeichen Treppen- und Geländerbau

Das RAL Gütezeichen GZ 404 Treppen- und Geländerbau versteht sich als Qualitätskennzeichnung der unter dieser Gütegemeinschaft eingetragenen Mitglieder. Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (gegründet 1925 als Reichsausschuss für Lieferbedingungen) ist ein eingetragener Verein und dürfte damit die älteste Organisation der Wirtschaft zur Qualitätssicherung sein.

Unter dem Dach des RAL- Institutes gibt es aktuell über 160 Gütegemeinschaften, davon mehr als die Hälfte im Bereich Bauen und Bauprodukte. Hier ist auch die Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau–Dachbau (GHAD) als Träger des Gütezeichens RAL-GZ 404 Treppen- und Geländerbau eingegliedert, deren Satzung bestimmt, dass sich die Inhaber des Gütezeichens unter anderem zur Einhaltung des Regelwerks handwerkliche Holztreppen, der DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten und der DIN 68368 Laubschnittholz für Treppenbau verpflichten müssen, also zu der von Zimmereibetrieben häufig geübten Praxis für handwerkliche Holztreppen. Eine über diese Regeln hinausgehende Qualität ist jedoch aus den Satzungen zum RAL-GZ 404 nicht feststellbar, außer eine regelmäßige Fremd- und Eigenüberwachung der Herstellerbetriebe.