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Treppenauftritt

Treppenauftritt, Auftritt (deutsch), Auftritt- Tiefe, Stufenauftritt (österreichisch)

Der Treppenauftritt ist ein wichtiges Konstruktionsmaß der Treppe auf der Lauflinie. Der Treppenauftritt wird „…waagerecht von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Projektion der Vorderkante der folgenden Treppenstufe in der Lauflinie gemessen“ (DIN 18065), was bedeutet, dass Unterschneidungen für das Auftrittmaß nicht berücksichtigt werden.

  • für offene Treppen ist jedoch eine Unterschneidung von 30 mm erforderlich, oder ein Auftritt von mindestens 260 mm auch bei Wohnungstreppen
  • für baurechtlich nicht notwendige Treppen gelten mindestens 240 mm Auftritt einschließlich der Unterschneidung
  • der Auftritt von Wendelstufen darf in Deutschland über das Nennmaß vergrößert werden, siehe Messregeln

In Deutschland sind darüber hinaus Stufenvorderkanten mit Profilen, wie Rundungen oder Wölbungen, unterschiedlich zu beachten: bei stark gerundeten Stufenvorderkanten (bis zu 3 cm Radius erlaubt) wird eine Rundung bzw. Wölbung von über 0,8 cm Tiefe für den Auftritt nicht berücksichtigt, d. h. es gilt die Annahme von Vorderkante zu Vorderkante dann nicht, sondern nur die eigentliche Trittfläche ohne Unterschneidung, siehe auch Bild A.4 der DIN 18065. Dadurch verlängert sich die Treppenlauflinie, da sie nicht mehr die Summe der Treppenauftritte darstellt, sondern diese zuzüglich der Rundungen. Auf die Nutzungssicherheit sei in diesem Zusammenhang hingewiesen, da besonders große Rundungen zwar in Deutschland aus Gründen der gestalterischen Vielfalt gestattet sind, jedoch aus Gründen der Sicherheit eher vermieden werden sollten.

In Österreich gilt für den Stufenauftritt gemäß ÖNORM B 5371 ebenfalls das Maß von Vorderkante zu Vorderkante, ohne eventuelle Unterschneidung der Stufen, aber ohne Beachtung der Kantenradien von Stufen. Diese sind jedoch von vornherein auf höchsten 1,5 cm Radius beschränkt, oder auf eine Abschrägung von höchstens 1 cm Breite (auf der Trittfläche gemessen), siehe auch  Stufenvorderkante. Darüber hinaus muss in Österreich der Stufenauftritt nach einer neuen Kreismethode festgelegt werden, siehe Bild 3 der ÖNORM.