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DEGA-Empfehlung 103 Schallschutz

DEGA-Empfehlung 103 Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis, März 2009

Die DEGA- Empfehlung 103 wurde vom Fachausschuss Bau- und Raumakustik der Deutschen Gesellschaft für Akustik erarbeitet, in dem die meisten Experten des baulichen Schallschutzes organisiert sind. Neue und nachvollziehbare Kategorien zur Planung und Kennzeichnung des baulichen Schallschutzes zwischen Räumen, sowohl im Altbaubestand als auch in Neubauten, sollen damit Übersicht für alle Betroffenen schaffen. Es wird zwar auch in dieser Empfehlung nicht ausdrücklich gesagt, was jeweils die anerkannte Regel der Technik wäre, jedoch (auch für Treppen) sind Trittschallschutz-Anforderungen festgelegt, die anhand von sieben Schallschutzklassen klar und auch für Nichtfachleute verständlich beschreiben, welchen Komfort sie jeweils bieten. Diese Schallschutzklassen ermöglichen eindeutige Vereinbarungen zur schalltechnischen Qualität von Trennbauteil- und Treppenausführungen, und können bei einer üblichen Wohnungsnutzung wie folgt kurz charakterisiert werden:

  • Klasse A*: Wohneinheit mit sehr gutem Schallschutz, die ein ungestörtes Wohnen nahezu ohne Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn ermöglicht.
  • Klasse A: Wohneinheit mit sehr gutem Schallschutz, die ein ungestörtes Wohnen ohne große Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn ermöglicht.
  • Klasse B: Wohneinheit mit gutem Schallschutz, die bei gegenseitiger Rücksichtnahme zwischen den Nachbarn ein ruhiges Wohnen bei weitgehendem Schutz der Privatsphäre ermöglicht.
  • Klasse C: Wohneinheit mit gegenüber der Klasse D wahrnehmbar besserem Schallschutz, in der die Bewohner bei üblichem rücksichtvollen Wohnverhalten im allgemeinen Ruhe finden und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
  • Klasse D: Wohneinheit mit einem Schallschutz, der die Anforderungen der DIN 4109:1989-11 für Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen im Wesentlichen erfüllt (Ausnahmen siehe II.3) und damit die Bewohner in Aufenthaltsräumen im Sinne des Gesundheitsschutzes vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung aus fremden Wohneinheiten und von außen schützt. Es kann nicht erwartet werden, dass Geräusche aus fremden Wohneinheiten oder von außen nicht mehr wahrgenommen werden. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms. Die Anforderungen setzen voraus, dass in benachbarten Räumen keine ungewöhnlich starken Geräusche verursacht werden.
  • Klasse E: Wohneinheit mit einem Schallschutz, der die Anforderungen der DIN 4109:1989-11 nicht erfüllt. Belästigungen durch Schallübertragung aus fremden Wohneinheiten und von außen sind möglich; besondere Rücksichtnahme ist unbedingt erforderlich. Die Vertraulichkeit ist nicht mehr gegeben.

Aufgrund dieser Schallschutzklassen empfiehlt die DEGA folgende Trittschallanforderungen zwischen fremden Wohneinheiten: