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Treppen
Kindersicherung.

Treppen-Kindersicherung nicht vergessen.

Kindersicherheit auf Treppen und an Geländern muss vor allem für die ersten Lebensjahre von Kindern beachtet werden, denn Treppen sind für Erwachsene gebaut. Das Baugesetz bezieht sich in den Maßvorgaben für Treppen auf den Normalbenutzer, dahier heißt es in der DIN 18065 Treppenmaße ausdrücklich: "...des Weiteren können bsondere Anforderungen für Kinder, behinderte oder ältere Personen bestehen.

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In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sollten Treppen mit geeigneten Maßnahmen, z.B. mit Kinderschutztüren nach DIN EN 1930, gegen unbeaufsichtigtes Betreten durch Kleinkinder gesichert werden".

Die Durchführung der Treppen-Kindersicherung obliegt nach Überzeugung der Experten aus Bauaufsicht und Normenausschuss den aufsichtführenden Personen. Deswegen sind bei Kleinkindern absichernde Vorkehrungen nötig, um sie vor dem Zugang zu Treppen zu schützen. Man kann im Wesentlichen drei Lebensabschnitte unterscheiden, in denen unterschiedliche Maßnahmen zur Treppen-Kindersicherung anzuraten sind:

Im Kleinkindalter, also bis etwa zwei Jahren bzw. während der Krabbelphase sind sowohl Treppenaufgänge als auch Treppenabgänge sowie die Geländer grundsätzlich durch geeignete Kinderschutzgitter oder Netze abzusichern, denn auch „kindersicher“ ausgestattete Treppen sollten für Kleinkinder nicht zugänglich sein. Eine Regelung von beispielsweise maximal 12 cm bei Stufen- oder Geländeröffnungen gibt Kleinkindern nur eine begrenzte Sicherheit, da oval geformte Köpfe krabbelfähiger Babys manchmal noch schmaler sind. Außerdem bleibt die Gefahr, dass bei einer nicht vorhandenen Treppen-Kindersicherung ein Kleinkind nach erfolgreichem Erklimmen der ersten Stufen zurückpurzelt.

In der darauffolgenden Phase des Erlernens von Gehen und Laufen muss man dem Kind beibringen, sich am Geländer festzuhalten und über die Stufen zu steigen, und vor allem sicher abzusteigen. Dabei gilt es vor dem Entfernen des Kinderschutzgitters gründlich zu kontrollieren, ob für Kinder irgendeine Möglichkeit bestehen könnte, sich durch Öffnungen z. B. zwischen den Stufen oder beim Geländer zu zwängen oder darüber zu klettern. In diesem Alter ist für bewegungsfreudige Kinder jedes Hindernis nicht ein Widerstand, sondern eine Herausforderung, die es zu bewältigen gilt, ohne mögliche Folgen zu überlegen. Daher sollte man zusätzlich prüfen, ob es Öffnungen gibt, wo ein Kind zwar „nur“ den Kopf durchstecken kann, sich dann aber einklemmt und nicht mehr zurück kann.

Nachdem man dem Kind das Gehen auf der Treppe beigebracht hat, geht es vor allem darum, dieses vor gefährlicher Eile oder ungeeigneter Fußbekleidung zu warnen, indem man die Gefahr erlebbar macht. Das Kind kann zum Beispiel probieren, wie unterschiedlich man mit Socken oder griffigem Schuhwerk auf Stufen (oder Parkettböden) rutscht, und so merken, welche Folgen das auf der Treppe haben könnte. Wenn die (nie ganz endende…) Phase der Vorsichtspädagogik im Wesentlichen bewältigt ist, wird man feststellen, dass sich Kinder meist sicherer als Erwachsene auf Treppen bewegen und diese eher zu Fitnesseinrichtungen werden.

Mehr zum Thema Kindesicherung für Treppen finden Sie auf www.treppen-abc.com und zur Kindersicherheit grundsätzlich auf www.kindersicherheit.de bzw. auf www.baumarkt.de.

Zu unserer kindersicheren Anti-Rutsch-Beschichtigung für Treppen gelangen Sie hier:

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