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Treppenmeister - Mit Treppen wohnen

Feuerhemmende Treppe F30-B

 
Treppe
 
Treppe

Üblicherweise werden an Wohnungstreppen keine besonderen branschutztechnischen Anforderungen gestellt, also bei Wohngebäuden geringer Höhe bzw. mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

 

Erhöhte Anforderungen F30 gibt es jedoch zuweilen, wenn in derartigen Gebäuden:

ein gewerblich genutzter Bereich vorhanden ist, z.B. eine Praxis oder ein Laden,

wenn derartigen Bauten als Kindergärten oder ähnlich genutzt werden,

ferner auch in Penthouse- Wohnungen, wenn kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist

 
Das bisher einzige Prüfzeugnis der MPA Braunschweig (Stand 6/ 2004) für eine "F30" Treppe. ( Prüfzeugnis NR. P- 3477/ 3679- MPA BS) Treppe
 
 
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