Schallschutz von Wohnungstreppen |
Treppenmeister-Service für Architekten & Bauträger: Trittschallberechnung für Treppen |
|
Auf der Basis von Prüfstandsmessungen und den Ergebnissen aus fünf Jahren Forschungs- und Entwicklungsarbeit zum Thema Schallschutz bei Wohnungstreppen ist es uns gelungen, in Kooperation mit dem STEP Prüfinstitut den Treppenmeister Trittschallrechner zu entwickeln.
Mit diesem Programm lässt sich, unter Berücksichtigung von Dicke und Rohdichte des Wandaufbaus, das Schalldämm-Maß einer Wand und daraus resultierend der ins Nachbarhaus übertragene Trittschallpegel berechnen. Dieser sollte sich unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutzstufen bewegen, sonst ist der Ärger mit dem Nachbarn vorprogrammiert.
Fragen Sie Ihren Treppenmeister Partner nach einer Trittschallberechnung, denn diesen einmaligen Service erhalten Sie nur dort. Lassen Sie sich zeigen, welche Treppe sich für Ihren Wandaufbau eignet und überzeugen Sie sich selbst vom flüsterleisen PIANO Schallschutzlager.
|
|
|
Wegweiser durch die Treppennormen: Handbuch über den Trittschallschutz |
|
Endlich Klarheit beim Treppen-Schallschutz. Der Schallschutz gehört, neben dem Wärmeschutz, zu einem der häufigsten Themen bei Bauprozessen, welche die Gerichte beschäftigen. Unerfüllte Verbrauchererwartungen treffen hier auf wirtschaftliche Sachzwänge, aber auch auf planerische und bauliche Mängel.
Das jetzt erschienene Treppenmeister Handbuch „Schallschutz bei Wohnungstreppen“ soll insbesondere dem Fachpublikum (Architekten, Baufirmen, Bauämtern, etc.) ein Wegweiser durch die Regeln und Normen der Technik sein.
Die Autoren dieses Werkes sind die Bauphysiker und Akustiker der schalltechnischen Entwicklungs- und Prüfanstalt STEP. Also Experten, welche häufig mit Baumängeln und Gutachten befasst sind und es daher verstehen, dem Praktiker die wesentlichen Vorgaben zu den Regeln der Technik zu beschreiben, und aktuelle Weiterentwicklungen aufzuzeigen. Die Treppenmeister Partnergemeinschaft als Herausgeber dieses Handbuches will damit "einen Beitrag zur Zufriedenheit zwischen Bauherren und Bauwirtschaft" leisten.
Bestellen Sie heute noch Ihr persönliches Exemplar unter info@treppenmeister.com. (Preis 29,80 €, plus 7 % Mwst., plus Versandkosten) |
|
|
Schallschutz als Verpflichtung |
![]() |
|
Nach dem BGH-Urteil vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06 darf der Bauherr vom Bauträger/Architekten erwarten, dass dieser sich bei der Auswahl der Materialien im Hinblick auf den Schallschutz am aktuellen Stand der Technik und nicht nur an den Mindestanforderungen der DIN 4109 "Schallschutz" orientiert.
Der aktuelle Stand der Technik bedeutet für Reihenhäuser Tipp zum Nachlesen: http://lexetius.com/2007,1690
VDI 4100: Schallschutzstufe I / Schallschutzstufe II /
|
