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Treppenmeister - Mit Treppen wohnen

Feuerhemmende Treppe F 30 - B

 
F30-Treppe, nötig wenn erhöhte brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Treppenmeister
 
F30 -B = Nicht raumabschließende Holztreppen-Konstruktion der Feuerwiderstandsklasse F30 gemäß DIN 4102/2 bei mehrseitiger Brandbeanspruchung.
 
Üblicherweise werden an Wohnungstreppen keine besonderen brandschutztechnischen Anforderungen gestellt.

Erhöhte Anforderungen F30 gibt es jedoch wenn z. B.

- ein gewerblich genutzter Bereich vorhanden ist

- wenn derartige Bauten als Kindergarten oder ähnlich genutzt werden

- in Penthouse-Wohnungen, wenn kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist

 

 

 
F30 Treppe für erhöhten Brandschutz

 

Durch spezielle Beschlags- und Konstruktionstechniken, welche wir in unserer zentralen Forschungsabteilung entwickelten, haben wir die Buchertreppe in eine gemäß Bauordnung brandhemmende und geprüfte Ausführung gebracht. Die bei der MPA Braunschweig durchgefürten Brandversuche bestätigen uns diese Konstruktion mit der Klassifizierung F-30 B

 
 Ihr Partner in der Nähe informiert Sie auch gerne persönlich.
 
 
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