Lauflinie, Gehbereich, Lichtraumprofil |
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Der notwendige Platzbedarf für eine Treppe ist vom jeweiligen Grundriss und den nachgenannten Kriterien abhängig:
Nutzbare Laufbreite, Gehbereich, Steigungsverhältnis, Auftritt uvm. ist bei der Planung einer sicheren Treppe unbedingt zu beachten. Die Auftritte sind auf der "Lauflinie" aufzutragen, die innerhalb des "Gehbereichs" sein muss. Dabei ist auf die "nutzbare Laufbreite" zu achten (nicht mit der gesamten Treppenbreite zu verwechseln) und auf die lichte Durchgangshöhe von mindestens 200 cm, die nur im Randbereich (25 cm) eingeschränkt sein darf.
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Wichtige Treppenmaße im Überblick |
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Notwendige Mindestmaße. Eine Treppe, die zu Aufenthaltsräumen führt, gilt als eine "notwendige" Treppe. Aufenthaltsräume im Ein- und Zweifamilienhaus sind: Wohn- und Schlafräume, Wohndielen, Wohn- und Kochküchen, sowie Arbeitsräume. Die Treppe zu diesen Räumen dient insbesondere im Brandfall als Flucht- und Rettungsweg. Deshalb müssen hier die gesetzlich vorgegebenen Mindesbedingungen eingehalten werden. Siehe Grafik unten.
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Eine zusätzliche Treppe kann kleiner sein. Eine Raumspartreppe darf nur eingebaut werden, wenn bereits eine "notwendige" Treppe vorhanden ist, also als Zweittreppe. Hierfür müssen ebenso Mindestmaße berücksichtigt werden.
Keine Steiltreppe zu Wohnräumen. Steil-, Mini- oder Sambatreppen sind nur als Zugang zu einem Geschoss mit Abstellräumen erlaubt, wie z.B. anstelle einer Auszugsleiter zum Dachboden. |
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